Schadensgutachten
Ein Verkehrsunfall ist grundsätzlich eine Ausnahmesituation und stellt in der Regel eine hohe nervliche Belastung dar. Zum Schreckmoment des Unfallgeschehens kommt die Notwendigkeit, sich mit den organisatorischen und finanziellen Folgen des Unfalls beschäftigen zu müssen.
Viele Fragen tauchen auf:
• Was mache ich mit dem beschädigten Wagen?
• Welche Kosten kommen nun auf mich zu?
• Wer haftet für den Schaden?
• Ist der Schaden überhaupt reparabel?
In dieser Situation finden Ihre Fragen bei mir ein offenes, freundliches Ohr und kompetente Antworten. Da ich als freier Gutachter unabhängig bin, können Sie sicher sein, dass ich voll und ganz in Ihrem Sinne tätig werde.
Sie erhalten ein objektives und detailliertes Schadensgutachten, das Ihnen hilft bestehende Schadensersatzansprüche schnell und effektiv durchzusetzen.
Was ist ein Schadensgutachten?
Kurz gesagt ist ein Kfz Schadensgutachten ein Dokument, welches Ihnen den Schaden an Ihrem Fahrzeug offiziell bescheinigt.
Es enthält alle wichtigen Angaben, um die durch den Unfall entstandenen Schäden und die daraus resultierenden Kosten nachvollziehbar darzulegen. Voraussichtliche Reparaturkosten und eine eventuelle Wertminderung sind darin begründet festgehalten.
Sie können das Gutachten verwenden, um Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers oder der eigenen Versicherung anzumelden.
Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, ist es häufig ein relevantes Beweisstück. Es liefert dem Gericht nicht nur eine Übersicht der Schäden und Kosten, sondern unter Umständen auch wichtige Hinweise zum Unfallhergang.
Wer bezahlt das Gutachten?
Normalerweise gilt ein Schadensgutachten juristisch als Teil des Unfallhergangs. Daher ist in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet die Kosten zu übernehmen.
Wann kann ich Schadenersatzansprüche erheben?
Wenn Sie keine Schuld oder Mitschuld am Unfall trifft, steht Ihnen laut Gesetz vollumfänglich Schadensersatz zu.
In einem persönlichen Gespräch können wir der Frage nach einer Mitschuld Ihrerseits gern auf den Grund gehen. Falls wir feststellen, dass eine Mitschuld bestehen könnte, informiere ich Sie über eventuell anfallende Kosten. – Das Beratungsgespräch ist in jedem Fall unverbindlich und lohnt sich – rufen Sie gern an!
Nicht immer ist ein Verkehrsunfall der Grund für einen Schaden am Fahrzeug. Auch wenn Ihr Wagen durch andere Ursachen wie z.B. Sturm oder Vandalismus beschädigt wurde, können Sie sich jederzeit an mich wenden.
Was kann ein Gutachter für mich tun?
Meine wichtigste Aufgabe besteht darin, Sie durch den Prozess der finanziellen Schadensregulierung zu begleiten. Mit einem professionellen und engagierten Ansprechpartner an Ihrer Seite lassen sich organisatorische Fragen ohne Stress klären.
Ihr beschädigtes Fahrzeug wird von mir vor Ort besichtigt – Sie brauchen es nirgendwohin zu transportieren. Anschließend bekommen Sie, bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsbeistand zügig Ihr Gutachten. Ich stehe Ihnen für alle im Verlauf auftauchenden Fragen zur Verfügung. So können Sie den kompletten Schaden bei der Versicherung des Unfallverursachers schnell und unkompliziert geltend machen und sparen Zeit, Geld und Nerven.
Machen Sie sich selbst einen Eindruck: Nehmen Sie gern Kontakt auf für ein persönliches und unverbindliches Gespräch.