Kostenvoranschlag

Ein Unfall muss nicht unbedingt sofort zu größeren Schäden am Fahrzeug geführt haben. Aber das, was auf den ersten Blick wie eine ‚kleine Macke‘ aussieht, kann sich mittel- bis langfristig zu einer ernsthaften Beschädigung auswachsen. Die Kosten für die Beseitigung sind dann oft umso ärgerlicher.

Um sich im Fall von Folgeschäden abzusichern und unnötige Kosten zu vermeiden, bietet sich ein Kurzgutachten, bzw. Kostenvoranschlag an.

Kurzgutachten – was ist das?

Sind die Beschädigungen am Fahrzeug so geringfügig, dass sie kein umfängliches Gutachten rechtfertigen, so bietet sich diese Option an. Im Kurzgutachten enthalten sind eine Beschreibung des Unfalls sowie Schadenshergangs und – falls nötig – Beweisfotos.
Das Kurzgutachten fungiert als offizieller Schadensnachweis, der als solcher von den Versicherungen anerkannt wird. Sollte es also in der Folge zu Reparaturkosten kommen, können diese bei der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden.

Wann ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll?

Im Kurzgutachten ist auch die Kostenkalkulation für eine Reparatur enthalten. Wenn Ihr Fahrzeug in irgendeiner Form beschädigt wurde – insbesondere, wenn der Verdacht einer Fremdbeschädigung besteht – lohnt sich ein Kostenvoranschlag. Meist werden Folgeschäden erst dann erkannt, wenn sie bereits mit hohen Reparaturkosten verbunden sind: Rost, Beeinträchtigung der technischen Funktion usw. Die eigentliche Ursache liegt dann schon so lange zurück, dass sie nicht mehr als solche auszumachen und nachzuweisen ist.
Es sei denn, Sie haben den Nachweis in Form eines Kurzgutachtens rechtzeitig führen lassen.

Wer übernimmt die Kosten für einen Kostenvoranschlag?

Auch hier gilt: Wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind, ist die gegnerische Versicherung verpflichtet die Kosten für einen Kostenvoranschlag zu übernehmen. In den meisten Fällen gilt dies auch für einen Haftpflichtschaden.

Bagatellschaden – was ist das?

Unter einem sogenannten Bagatellschaden versteht man in der Regel einen Gesamtschaden, der den Betrag von 750 Euro nicht übersteigt.
Doch oft sind es gerade die ‚geringfügigen‘ und teilweise geradezu unsichtbaren Faktoren, die sich zu aufwendigen Geldgräbern auswachsen können. Damit Sie sich etwas unter Bagatellschäden vorstellen können, folgen ein paar Beispiele aus dem Alltag:

  • Ein voller Einkaufswagen entwischt dem Besitzer und kollidiert mit Ihrem Kofferraum
  • Ein schweres Elektrofahrrad, samt Fahrer, kippt seitlich auf Ihren Wagen
  • Ihr Reifen wird vom Nachbarn beim Ein- oder Ausparken versehentlich geschrammt

Wenn Sie den Verdacht haben, dass an Ihrem Fahrzeug möglicherweise ein Bagatellschaden vorliegt, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
In einem Beratungsgespräch lässt sich meist schnell herausfinden, ob es sich lohnt den Schaden dokumentieren zu lassen, damit Sie später nicht auf den Reparaturkosten sitzen bleiben.