Reparaturbestätigung

Wenn Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten für eine fachgerechte Kfz-Reparatur verfügen, möchten Sie die Instandsetzung Ihres Fahrzeugs vielleicht lieber selbst in die Hand nehmen. – Das ist absolut verständlich, hat jedoch den Nachteil, dass Ihnen der Nachweis in Form einer Werkstattrechnung oder eines Reparaturberichts erstmal fehlt. Dem lässt sich unkompliziert abhelfen: mit einer Reparaturbestätigung.

Worum handelt es sich bei einer Reparaturbestätigung?

Die Reparaturbestätigung dient als offizieller Nachweis einer fach- und sachgerecht durchgeführten Schadensbeseitigung und Instandsetzung eines Fahrzeugs. Eine korrekt durchgeführte Reparatur ist unbedingt die Grundvoraussetzung für die Ausstellung einer Reparaturbestätigung.
Relevant ist eine solche Bestätigung, wenn Sie den Unfall- oder Haftpflichtschaden an Ihrem Fahrzeug (sei es ein Pkw, Lkw, Motorrad oder Wohnwagen) privat repariert haben. Somit füllt sie die Lücke, die durch das Fehlen eines Werkstattbesuchs entstanden ist.

Wann wird eine Reparaturbestätigung benötigt?

Privatleute und Hobbywerkstätten können und dürfen Ihnen keinen formellen Beleg für eine Schadensbeseitigung ausstellen; auch ein privater Bericht wird in aller Regel nicht anerkannt. Leider gilt dies völlig unabhängig davon, ob die Leistung stimmt oder ob sie durch die private Reparatur viel Geld gespart haben. – Wenn Ihnen aber der Nachweis einer Fahrzeugreparatur fehlt, können Sie der zuständigen Versicherung keinen Beleg für die ausgeführten Arbeiten vorlegen und dementsprechend bestimmte Leistungen gar nicht in Anspruch nehmen. Dazu gehört z.B. eine Nutzungsausfallentschädigung oder die Kosten für einen Mietwagen.
Auch wenn Sie das ordnungsgemäß reparierte Fahrzeug weiterverkaufen, sind Sie im Fall des Falles nicht vor Schadensersatzansprüchen gefeit. Da Ihnen der offizielle Nachweis über die Beseitigung aller Schäden fehlt, könnten Sie für im Nachhinein auftretende Mängel belangt werden, auch wenn diese mit dem ursprünglichen Schaden nichts zu tun haben.

Wie kann ich Sie als Gutachter unterstützen?

Als Gutachter nehme ich die von Ihnen durchgeführten Reparaturarbeiten in Augenschein. Sie erhalten eine objektive und nachweislich fachliche Bestätigung Ihrer Arbeit. Diese können Sie anschließend als soliden Beleg in die Verhandlung mit der Versicherung einbringen. Sei es für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung nach einem Unfallschaden, als Nachweis über die Zeit des Nutzungsausfalls und auch als Argument bei einem Verkaufsgespräch.

Auf Folgendes wird bei der Besichtigung geachtet:

  • Qualität der Reparaturarbeiten
  • Fachlich korrekte und sachgerechte Ausführung
  • Angemessener Zeitraum (Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten)
  • Vollständigkeit der Reparatur

Wer übernimmt die Kosten für die Reparaturbestätigung?

Wie üblich müsste im Fall eines von Ihnen nicht verschuldeten Unfalls die Versicherung des Unfallgegners die Kosten tragen. Auf Sonderfälle und mögliche Risiken können wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch näher eingehen.

Achtung! Falls Sie bereits ein vollwertiges Gutachten zum selben Schaden bei mir in Auftrag gegeben haben, erhalten Sie den Reparaturnachweis kostenfrei dazu.